von Staat und Religion
17.09.2014 Islamgesetz-Neu: Beschneidungslegalisierung und Schutz vor Ermittlungen, dafür aber KEINE gesetzlichen Feiertage
Nachdem am vergangenen Wochenende einzelne Punkte aus dem Entwurf des neuen Islamgesetzes selektiv den Medien zugespielt wurden, veröffentlicht die „Initiative Religion ist Privatsache“, der das unter Verschluss gehaltene Dokument vorliegt, auch jene Bestimmungen, die einer öffentlichen Debatte vorenthalten werden sollten. §11 des neuen Islamgesetzes soll beispielsweise die in Österreich bisher ohnehin zaghaft geführte Beschneidungsdebatte endgültig beenden. Anders als in Deutschland soll hierzulande jedoch selbst auf die Festlegung von medizinischen Mindeststandards bei der Bubenbeschneidung verzichtet werden. Die „Islamischen Religionsgesellschaften und ihre Mitglieder“ werden nämlich uneingeschränkt ermächtigt, „Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen“. Den bisher verbreiteten Schilderungen diametral entgegengesetzt ist hingegen die tatsächliche Behandlung der acht namentlich genannten islamischen Feiertage (§13). Der staatliche Schutz erstreckt sich nämlich ausschließlich auf religiöse Feiern; „arbeitsrechtliche Normen werden dadurch nicht berührt“, halten die Gesetzeserläuterungen dazu explizit fest.
Vor dem Hintergrund der jüngst von der ÖVP vorgestellten Extremistengesetze sorgt §18 des Gesetzesentwurfs für besondere Verwirrung: dieser soll nämlich, vermutlich in Anlehnung an das Konkordat, Funktionsträger einer gesetzlich anerkannten muslimischen Religionsgesellschaft vor verdeckten Ermittlungen schützen. Weshalb §2 des neuen Islamgesetzes hingegen explizit (und überflüssig) festhält, dass staatliche Normen gegenüber muslimischen „innerreligionsgesellschaftlichen Regelungen oder die Lehre“ den Vorrang haben, ist nicht ersichtlich. Weshalb der Versuch unternommen wird, Muslime unter Generalverdacht zu stellen, können nur die Verfasser des Entwurfs beantworten.
Als „einzigen Lichtblick des nicht veröffentlichen Dokuments“ bewertet Initiative-Sprecher Eytan Reif den Umstand, dass nun der IGGiÖ „endgültig jeglicher Vertretungsanspruch gegenüber aller in Österreich lebenden Muslime in Abrede gestellt wird“. Nach Ansicht der Initiative sei das Gesetz „überflüssig, diskriminierend und dazu geeignet, die österreichische Fleckerlteppich-Religionsgesetzgebung um ein weiteres klientelbezogenes Sondergesetz zu bereichern“.