24.06.2016 „Karfreitagsurteil“: EU-Recht stärker als heimische pro-religiöse Sonderregelungen

Als „unerwartet jedoch längst fällig“ betrachtet die „Initiative Religion ist Privatsache“ das jüngste Urteil des Wiener Oberlandesgerichts zur diskriminierenden Karfreitagsregelung und begrüßt dieses. Nun scheint eine umfassende Diskussion des fast 60 Jahre alten Feiertagsruhegesetzes unvermeidbar geworden zu sein. Bereits im Jahr 2013 forderte die Initiative nicht nur eine gerechte Neuaufteilung der 13 staatlichen Feiertage entsprechend – und somit der den tatsächlichen weltanschaulichen Gegebenheiten in Österreich, sondern auch die Aufhebung der diskriminierenden Karfreitags-Sonderregelung. Ungeachtet der noch offenen Entscheidung des OGH, scheint die Erfüllung dieser Forderungen nun wahrscheinlicher denn je zuvor. „Es ist bezeichnend, dass der österreichische Gesetzgeber sich nach wie vor der religiösen Klientelpolitik verpflichtet sieht obwohl diese offensichtlich nicht nur verfassungswidrig ist, sondern auch mit EU-Recht nicht in Einklang zu bringen ist. Glücklicherweise haben aber österreichische Gerichte vorrangig EU-Recht anzuwenden und, gegebenenfalls, österreichische diskriminierende Halblösungen außer Acht zu lassen“ zeigt sich Initiative-Sprecher Eytan Reif erfreut. Reif: „Vor dem Hintergrund des Austritts Großbritanniens aus der EU stellt sich jedoch auch die Frage, ob sich in Österreich langfristig der Gleichheitsgrundsatz oder Kirchenlobbyisten durchsetzen werden“.

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