von Staat und Religion
21.12.2014 Steuerreform: Ende der Kirchenbeitragsabsetzbarkeit und Neuregelung der Spendenbegünstigung gefordert
Ein klares „Nein“ zum Beibehalt der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages kommt von der „Initiative Religion ist Privatsache“. Ergänzend wird die Regierung aufgefordert, die steuerliche Begünstigung von Hilfsorganisationen einer grundlegenden Neuregelung zu unterwerfen. Die Empfehlung der Steuerreform-Kommission, die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages (Jährliche Kosten für die Republik: 120 Mio. Euro) unverändert zu belassen, betrachtet die Initiative als unsachlich und als Verhöhnung des Österreichischen Rechnungshofes. Letzterer übte bereits im März 2013 in seinem Bericht „Transparenz von Begünstigungen im Einkommensteuerrecht“ vernichtende Kritik an dieser unsachlichen und für die Republik teuren Regelung. Insbesondere die wiederholte Anhebung des Kirchenbeitragsabsetzbetrages auf nun 400 Euro jährlich, kritisierte der Rechnungshof scharf: „In den Gesetzesmaterialien fanden sich zu beiden Erhöhungen weder Ziele bzw. Wirkungen, die mit der Erhöhung verfolgt werden sollten, noch die aus der Erhöhung resultierenden finanziellen Auswirkungen“. Diese klare Rüge wird jedoch von der Steuerreform-Kommission ignoriert; kirchliche Interessen scheinen gegenüber der Republik den Vorrang zu haben. „Die wiederholte Anhebung des Kirchenbeitragsabsetzbetrages, für die wir uns bei den ÖVP-Finanzministern Pröll und Fekter bedanken müssen, erfolgte in der Tat auf den expliziten Wunsch Christoph Schönborns, der einer nie dagewesenen Austrittswelle aus der Kirche entgegensteuern wollte“, meint Initiative-Sprecher Eytan Reif. „Die wahren Nutznießer dieser diskriminierenden Regelung sind besserverdienende Christen während die Kosten dieser schäbigen Klientelpolitik von der Allgemeinheit geschultert werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Loyalität des neuen Finanzministers allen ÖsterreicherInnen gilt“ so Reif.
An die Empfehlung der Reform-Kommission, die Spendenabsetzbarkeit (jährliche Kosten für die Republik: 60 Mio. Euro) grundlegend zu reformieren, schließt sich die Initiative teilweise an. Da sich gezeigt hat, dass die im Jahr 2009 eingeführte steuerliche Absetzbarkeit von Spenden das Spendenaufkommen bei den betroffenen Organisationen kaum beeinflusst hat, liegt es nahe, die Absetzbarkeitsgrenze drastisch zu senken oder die steuerliche Begünstigung gar gänzlich zu streichen. Verabsäumt hat jedoch die Reform-Kommission Missbrauch und Etikettenschwindel bei den begünstigten Organisationen anzusprechen. Unter dem Deckmantel der Entwicklungshilfe fördern nämlich zahlreiche christliche Hilfsorganisationen – darunter die Päpstlichen Missionswerke und die Katholische Jungschar über ihre Sternsingeraktion – aggressive Missionierungstätigkeit in Entwicklungsländern sowie rein kirchliche Projekte. „Ob den meisten hilfsbereiten Österreichern bewusst ist, dass mit ihrer steuerbegünstigten Spende Bibelkongresse in Beirut oder Priesterschulen in Afrika finanziert werden, sei dahingestellt. Der steuerliche Persilschein ist hier aber fehl am Platz“ meint Reif.
Bein anderen spendenbegünstigten Organisationen ortet die Initiative wiederum politische Aktivität, die mit ihrer steuerbegünstigten mildtätigen Zielsetzung nicht vereinbar ist. So mischen sich beispielsweise das Rote Kreuz Österreichs, die Caritas sowie der Hospizverband aktiv in die aktuelle Sterbehilfedebatte ein, um gegen Formen der Sterbehilfe zu kämpfen, die in anderen entwickelten Staaten juristisch sowie ethisch längst eine breite Akzeptanz genießen. „Spätestens dann, wenn Hilfsorganisationen steuerbegünstigte Spendengelder missbrauchen, um PR-Aktionen zur Änderung der österreichischen Verfassung nach Vorstellungen der ÖVP zu finanzieren, ist Feuer am Dach“ meint Reif, der für eine strenge Zweckbindung der steuerbegünstigten Spenden plädiert.